Leitfaden/Regelwerk für RHÖNporter
Unter der Internetadresse www.RhoenLOKAL.de bekommen die Menschen der Rhön eine Plattform bereitgestellt, auf der sie sich austauschen und miteinander vernetzen können. Wie im richtigen Leben müssen hierbei einige Regeln beachtet werden. Da sich hier auf der Plattform "Reporter der Rhön" austauschen, nennen wir sie einfach RHÖNporter-Regeln:
RHÖNporter sind freundliche Menschen
Der selbstverständliche Umgangston für jeden
RHÖNporter sollte nett, freundlich und vor allem respektvoll gegenüber anderen RHÖNportern und Nicht-RHÖNportern sein. Persönliche Beleidigungen und direkte Angriffe gegenüber Personen sind hier nicht gestattet. RHÖNporter machen so was nicht.
Genauso passt es für einen RHÖNporter ebenso überhaupt nicht hier strafrechtlich relevante und verfassungsfeindliche Inhalte zu veröffentlichen. Das gilt auch für Beiträge, die allgemein gegen die guten Sitten verstoßen.
RHÖNporter schreiben selber - keine Urheberrechtsverletzungen
RHÖNporter schreiben ihre journalistischen Beiträge selberoder haben die schriftliche Erlaubnis des Urhebers für Beiträge, die sie auf RhoenLOKAL.de veröffentlichen, d.h. keine Urheberrechtsverletzungen!!!
Beiträge, die RHÖNporter auf www.RhoenLOKAL.de einstellen, dürfen die Urheberrechte von Dritten nicht verletzen. Es ist also nicht gestattet Texte, Bilder oder Beiträge hier einzugeben, an denen keine eigenen Urheberrechte bestehen.
Mit dem Einstellen von Fotos und anderen Beiträgen bestätigen Sie, dass Sie sämtliche Rechte daran besitzen.
Firmen-, Partei und Organisationsnachrichten
Die Plattform www.RhoenLOKAL.de kann auch für Firmennachrichten verwendet werden, d.h. über Interessantes aus Rhöner Betrieben und Rhöner Produkten informieren. Es gelten dafür aber die gleichen Lizenzbedingungen wie für alle anderen Einträge. Auch können diese Nachrichten von anderen RHÖNportern kommentiert werden.
Schwerpunkt sollte aber zuerst die Information sein. Firmenbeiträge werden von der Redaktion markiert, so dass man direkt sehen kann das für ein Produkt oder eine Dienstleistung, die
aus der RHÖNkommt, informiert wird.
Natürlich kann parallel dazu gerne für seine Produkte, Waren und Dienstleistungen geworben werden, indem man das über bezahlte Banner auf www.RhoenLOKAL.de macht. Informationen hierzu kann man direkt unter "
Werben auf RhoenLOKAL.de" finden.
Vereine können die Plattform für die Übermittlung von Informationen nutzen. Für die Übermittlung von Vereinsinformationen muss aber ein zentraler Ansprechpartner benannt werden.
Parteien können die Plattform für die Übermittlung von Informationen auch nutzen. Für die Übermittlung von Parteiinformationen muss aber ein zentraler Ansprechpartner benannt werden. Das Themenfeld der Parteiinformationen soll einen Bezug zum Biosphärenreservat Rhön haben.
Die Redaktion von RhoenLOKAL.de wird
- Beiträge, die gegen die RHÖNporter-Regeln verstossen umgehend löschen
- User sperren oder löschen, die sich nicht an die RHÖNporter-Regeln halten
Sollte ein Regelverstoß entdeckt werden, benachrichtigen Sie bitte direkt die Redaktion von RhoenLOKAL.de
Wir werden den gemeldeten Beitrag dann prüfen.
Mit der Registrierung als RHÖNporter, der seine Beiträge auf www.RhoenLOKAL.de einstellt, erklären Sie sich verbindlich, dass Sie die RHÖNporter-Regeln und auch die
Nutzungsbedingungenfür diese Plattform akzeptieren und sich zu ihrer Einhaltung verpflichten.